Gesetz: In der Íslendingabók wird von der Gründung des Alþingi in Þingvellir im Jahre 930 und vom Beschluss des Landesgesetzes berichtet. Das älteste Gesetz, das Freistaatsgesetz, genannt Grágás, behielt seine Gültigkeit, bis sich die Isländer im Jahre 1262 dem norwegischen König unterwarfen und infolgedessen in den Jahren 1263–64 ein neues Landesgesetz bekamen. Vor der Zeit der christlichen Buchkultur wurden Gesetze im Gedächtnis aufbewahrt, und der Gesetzessprecher trug sie auf dem Thing vor. Als die isländischen Gelehrten des Schreibens mächtig wurden, wurden die Gesetze auf Pergament zusammengetragen und dann aus dem Buch vorgelesen. Im Text der Grágás sind Alliterationen gebräuchlich, was auf eine mündliche Überlieferung verweisen kann. Das Bild stammt aus der anderen Haupthandschrift der Freistaatsgesetze, Konungsbók Grágásar Gks. 1157 fol. von ca. 1250.